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Keine Kündigung bei Gen-Krankheit

BIELEFELD dpa ■ Private Krankenversicherungen dürfen einem Mitglied nicht wegen einer genetischen Erkrankung die Versicherung aufkündigen, so eine Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld. Sie gab damit der Klage eines Mannes aus Bielefeld statt. Dessen Ehefrau war 2004 seinem Vertrag beigetreten und hatte dafür Fragen nach Vorerkrankungen beantworten müssen. Dabei hatte sie einen Gendefekt verschwiegen. Sie litt unter Thalassämie, einer in Südeuropa häufigen Stoffwechselkrankheit. Die Versicherung nahm dies zum Anlass, die Mitgliedschaft zu widerrufen. Dagegen richtete sich die Klage. Nach Ansicht der Richter war die Kündigung unwirksam. Grund dafür ist eine Selbstverpflichtung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, wonach Patienten bis zum Jahr 2011 nicht zu einem Gentest verpflichtet werden dürfen.

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