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Keine Klage

Naturschutzverbände haben in Hamburg kein Recht, gegen die Zerstörung des Mühlenberger Lochs zu klagen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies gestern eine Beschwerde des BUND und des NABU gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ab. Anders hatten in der vergangenen Woche Gerichte in Schleswig-Holstein entschieden. Da es dort die Verbandsklage gibt, stoppten die Verwaltungsgerichte in Schleswig und Stade auf Antrag von BUND und NABU vorläufig die Bauarbeiten in der Haseldorfer Marsch und auf der Elbinsel Hahnöfersand. Beide Flächen sollen als Ersatz zu tidebeeinflussten Watten umgestaltet werden.

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