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Keine Gnade für Deserteur Streck

Hamburg (taz) - Die Hamburger Bürgerschaft hat am Donnerstag abend ein Gnadengesuch für den Totalverweigerer Heiko Streck abgelehnt. Streck (30) war von einem Hamburger Gericht 1987 zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Erwartungsgemäß beschieden die Abgeordneten von SPD, FDP und CDU das Begehren als „nicht abhilfefähig“. Nur die sieben Frauen der aufgelösten GAL-Fraktion votierten für die Begnadigung des Deserteurs, der 1986 seinen Zivildienst abgebrochen hatte. Während der Bürgerschaftssitzung protestierten Freude des Totalverweigerers mit Rufen „Freiheit für Heiko“ gegen die Knaststrafe. Streck selbst denkt nicht daran, die Knaststrafe anzutreten, er hat sich nach Ost-Berlin davongemacht. Er will sich jetzt an den Bundespräsidenten wenden.

mib

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