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Keine Exklusivität bei ARD

■ ARD gibt Spielfilmmaterial für Private frei / Brüssel hatte Kartellbedenken gegen erworbene Alleinrechte

Die Arbeitsgemeinschaft deutscher Rundfunkanstalten (ARD) wird den privaten Fensehanstalten in der Bundesrepublik den Zugang zu amerikanischen Spielfilmen ermöglichen, für die sie seit 1984 die Alleinrechte erworben hatte. Die ARD weicht damit einer Beschwerde der EG-Kommission, daß die seit 1984 von Metro-Goldwyn-Mayer/United Artistes (MGM/UA) für das deutschsprachige Gebiet gekauften Fernsehrechte „privaten Nutzern den Zugang zu dem Filmmaterial unangemessen erschwerten“. Wie die EG-Behörde am Dienstag mitteilte, haben sich die öffentlich-rechtlichen ARD -Anstalten jetzt bereit erklärt, eine Weitergabe der Filme an Private mit befristeter Lizenz von zwei bis acht Jahren zu gestatten. Die Privaten können die Spielfilme nach dieser Zweitlizenz-Regelung dann über Kabel oder Satellit auch in der Originalfassung ausstrahlen. Die Verträge der ARD betreffen 1364 vorhandene Spielfilme - darunter 14 James -Bond-Produktionen - zuzüglich Zeichentrickfilme und Fernsehproduktionen sowie alle neuen Spielfilme, die von MGM/UA zwischen 1988 und 1998 hergestellt werden. Wegen der neugeschaffenen Zugangsmöglichkeiten für Dritte hat Brüssel die Übereinkunft jetzt vom Kartellverbot freigestellt. Die Entscheidung macht erstmals deutlich, daß Verträge über ausschließliche Fernsehrechte gegen die EG-Wettbewerbsregeln verstoßen können.

afp

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