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Keine Ermittlungen gegen Kohl wegen U-Boot

Bonn (dpa) - Die Bonner Staatsanwaltschaft wird gegen Bundeskanzler Helmut Kohl keine Ermittlungen wegen Verdachts der Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuß des Bundestages zur Untersuchung der U-Boot-Affäre mit Südafrika aufnehmen. Dies teilte die Behörde am Montag nach mehrwöchiger Prüfung mit. Notwendig wurde sie durch eine Anzeige der Fraktion der Grünen im Bundestag. Nach Angaben der Bonner Staatsanwaltschaft gibt es keinen Anlaß für strafprozessuelle Maßnahmen gegen Kohl. Wegen Falschaussage könne nur derjenige belangt werden, dessen Zeugenaussage auch abgeschlossen sei. Schon diese Voraussetzung liege nicht vor. Nach den Unterlagen sei die Vernehmung Kohls und anderer Zeugen durch den Untersuchungsausschuß in der vergangenen Legislaturperiode „vorzeitig abgebrochen“ worden. Dementsprechend werde die Beweisaufnahme durch den neugebildeten Ausschuß fortgesetzt. Zu dem Beschluß erklärten die Grünen, die Staatsanwaltschaft habe sich mit dem Inhalt der Anzeige materiell nicht befaßt. Die Frage, ob der Kanzler vorsätzlich die Unwahrheit gesagt hat, bliebe also ungeklärt.