: Keine Chance für Jeans-Argument
ROM taz ■ Das Oberste Gericht in Italien hat am Dienstag den Einspruch eines wegen Vergewaltigung seiner Exfrau verurteilten Mannes verworfen. Er hatte erklärt, er könne seine ehemalige Frau gar nicht vergewaltigt haben, weil diese zum Zeitpunkt des Geschehens Jeans angehabt habe. Seine Anwälte erklärten, die Frau werde mit dem Beischlaf einverstanden gewesen sein, denn ohne ihre Mithilfe hätten die Hosen nicht entfernt werden können. Dies Argument wies das Gericht als nicht stichhaltig zurück. Es bestätigte damit zugleich eine Entscheidung von vor zwei Jahren, wo ein Freispruch mangels Beweisen im Fall eines wegen Vergewaltigung angeklagten Fahrlehrers aufgehoben wurde. Der Fahrlehrer hatte behauptet, seine Schülerin habe Jeans getragen, die ohne Mithilfe des Mädchens nicht habe entfernt werden können.
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