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Keine Beförderung zur Hauptkommissarin

In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht dem Polizeipräsidenten vorläufig untersagt, eine Beförderungsstelle zum Hauptkommissar mit der vorgesehenen Frau zu besetzen. Das Gericht gab damit dem Antrag eines männlichen Bewerbers um die Stelle recht, der sich in seinem durch das Grundgesetz geschützten Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung verletzt sah. ADN

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