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Keine Außenpolitik für Kommunen

Koblenz (dpa) - Bundesdeutsche Städte und Gemeinden dürfen keine Außenpolitik betreiben und daher mit Kommunen anderer Staaten nur im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zusammenarbeiten. Das hat das rheinland–pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil in zweiter Instanz entschieden. Die Richter stellten klar, daß eine Gemeinde gegen geltendes Recht verstößt, wenn sie im Rahmen internationaler Städteparnterschaften zu verteidigungspolitischen Fragen Stellung nimmt. (Aktenzeichen: 7 A 37/87).

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