: Keine Ausnahme bei Einbürgerung
BERLIN ap ■ Der Bundesrat hat eine Verlängerung der Einbürgerungsfrist für ausländische Kinder und die geplante drastische Senkung der entsprechenden Gebühren abgelehnt. Die Länderkammer stoppte damit ein Gesetzesvorhaben der rot-grünen Koalition. Die Kammer war der Überzeugung, dass das Gesetz überflüssig sei, weil nur 30.000 von 280.000 Berechtigten davon Gebrauch gemacht hätten. Ursprünglich konnten die zwischen Januar 1990 und Dezember 1999 geborenen Kinder ausländischer Eltern bis zum 31. Dezember 2000 einen Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft stellen. Wegen des geringen Zuspruchs wollte die Bundesregierung die Gebühren von 500 auf 100 Mark verringern und die Frist bis zum 31. Dezember 2002 verlängern. Damit sollte im Sinne der Integration möglichst vielen Eltern die Chance gegeben werden, ihre Kinder doch noch einbürgern zu lassen.
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