: Keine Auflösungsfeier
■ PDS und Bündnis 90 verweigern Mehrheit für Auflösung der Stadtverordnetenversammlung/ Gesamtberliner Wahlen nicht gefährdet
Berlin. Die für den 11. Oktober geplante gemeinsame Sitzung der beiden Berliner Stadtparlamente fällt voraussichtlich aus. Auf dieser Sitzung sollte das vorzeitige Ende der Wahlperioden in West- und Ost-Berlin beschlossen werden. Während es dafür im Abgeordnetenhaus eine sichere Zweidrittelmehrheit gibt, gilt sie in der Stadtverordnetenversammlung als gefährdet. Die Fraktionen von PDS und Bündnis 90 machten gestern auf einer Sitzung des Gesamtberliner Ausschusses »Einheit Berlin« ihre Zustimmung zur Parlamentsauflösung von einer Überprüfung der Westberliner Gesetze abhängig, die ab 3. Oktober auch in Ost-Berlin gelten sollen.
Das Stimmverhalten von Bündnis 90 und PDS wurde von SPD und CDU scharf kritisiert. Während der SPD-Fraktionsvorsitzende Ditmar Staffelt der PDS und dem Bündnis vorwarf, ihre Sperrminorität in der Stadtverordnetenversammlung »auf unverantwortliche Weise zu mißbrauchen«, sah der CDU-Landeschef Diepgen schon, wie die ehemaligen Gegner PDS und Bündnis »Hand in Hand arbeiten«.
Diskussionen ergaben sich während der Tagung des Ausschusses vor allem zur Frage der Übernahme des Berliner Landesrechts. Die Teilnehmer verwiesen mehrfach auf mögliche Irritationen in der Bevölkerung im Zeitraum zwischen dem 3.Oktober und der Konstituierung eines Gesamtberliner Parlaments. In diesem Zeitraum wird unterschiedliches Landesrecht in beiden Teilen Berlins gelten. Der AL-Vertreter im Ausschuß forderte eine längere Übergangszeit bis zur Einführung eines einheitlichen Rechtssystems. Vertreter der Fraktion Bündnis 90 kritisierten, daß spezifische Belange der Ostberliner Bevölkerung unter den Tisch fallen würden, wenn man sich an der »Abstimmungsmaschine« beteilige.
Nun könnte die groteske Situation eintreten, daß sich das Abgeordnetenhaus feierlich auflöst, die Stadtverordnetenversammlung aber einfach »verschwindet«. Der Gesamtberliner Wahltermin ist nämlich nicht gefährdet, und wenn sich ein Gesamtberliner Parlament konstituiert, löst sich die Stadtverordnetenversammlung laut Ostberliner Verfassung automatisch auf. ccm/adn
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