: Keine Attacke auf die Filmförderung
■ betr.: „Staatsbürgern nur häpp chenweise“, taz vom 8.12.93, „Fassbinder revisited“, taz vom 10.12.93
Leider kann ich den beiden Kommentaren von Mariam Niroumand zum Verbot des Films „Beruf Neonazi“ nicht zustimmen. Meiner Meinung nach geht es dabei nicht um eine Attacke auf die Filmförderung. „Ob ein Film den Staatsbürger richtig instruiert“, kann sicherlich nicht die Maßgabe für seine Förderungswürdigkeit sein, aber man kann wohl noch nicht vom „Gremienfilm“ sprechen, „den nicht einmal die Deutschlehrer mehr sehen wollen“, nur weil man darauf pocht, daß in einem staatlich geförderten Film nicht ungehindert die Auschwitzlüge propagiert werden darf.
In einer Diskussion um den Film „Stau – jetzt geht's los“ im Babylon-Kino hat damals jemand von einer Obdachloseninitiative seine Befürchtung geäußert, daß dieser Film erst der Anfang sei und eine Flut von Filmen auf uns zukomme, die unter dem Deckmantel der kritischen Auseinandersetzung mit dem Rechtsradikalismus am Ende doch rassistisches und neonazistisches Gedankengut transportieren und verbreiten. Genau dies ist eingetreten.
[...] Die Frage ist doch, nach zirka 60 in Deutschland ermordeten Ausländern in den letzten zwei Jahren: wo sind die Dokumentarfilme über die Hinterbliebenen der Opfer, wo sind die Filme, die sich mit dem Leben ausländischer Jugendlicher in Deutschland auseinandersetzen, warum kommen die Opfer in Film und Buch so wenig zu Wort, indes Altfaschisten in Auschwitz den Besuchern die „Wahrheit“ sublimieren dürfen? [...]
Wie es scheint, bringen hauptsächlich jüdische Bürger das nötige Feingefühl dafür auf, wo in der Gesellschaft sublim neonazistisches Gedankengut transportiert wird. Daß die Nationalzeitung noch nicht verboten ist, rechtfertigt in keiner Weise die Verbreitung der Auschwitzlüge in anderen Medien. Es handelt sich hier nicht um „soziokulturellen Konfliktstoff“, sondern um die infame Beleidigung der Überlebenden und Hinterbliebenen der Opfer des Holocausts. Stefan Wirner, Berlin
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