■ Urteile: Keine Arbeit ohne Lohn
Kassel (AFP) – Arbeitnehmer, denen ihr Betrieb noch größere Lohnsummen schuldet, dürfen die Arbeit verweigern. Nimmt der Arbeitgeber dies zum Anlaß für eine Kündigung, so ist diese unwirksam, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Kassel. Dem Arbeitnehmer stehe zumindest dann ein „Zurückbehaltungsrecht“ zu, wenn er davon ausgehen müsse, daß er anderweitig nicht zu seinem Geld komme. (AZ: 2 AZR 387/95)
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