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Keine Abschiebung, wenn das Kind krank ist

Koblenz (AP) – Ein Asylbewerber darf nicht abgeschoben werden, wenn er ein schwerkrankes Kind in Deutschland hat, das auf die Hilfe des Vaters angewiesen ist. Mit dieser Entscheidung stoppte das OVG Koblenz die anstehende Abschiebung eines angolanischen Asylbewerbers. Das Gericht erklärte, die einjährige Tochter des Mannes leide an einer Sichelzellenanämie, die in Zentralafrika für Kinder kaum zu überleben sei. (Az. 8 B 10128/98.OVG)

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