: Kein rechtliches Mandat
■ Beschwerde gegen Rechtschreibreform vor dem Europäischen Gerichtshof zurückgezogen
Die Beschwerde eines Berliners gegen die Rechtschreibreform vor dem Europäischen Gerichtshof ist gestern wieder zurückgezogen worden. Rechtsanwalt Matthias Bloch sagte, daß er vom Berliner Reformgegner Gernot Holstein für die Beschwerde kein Mandat erhalten habe.
Gernot Holstein hatte im vergangenen Jahr für seine drei Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht erfolgreich gegen die Reform geklagt. Derzeit läuft in der Sache ein Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Holstein hatte stets abgestritten, auch vor dem Europäischen Gerichtshof Beschwerde eingelegt zu haben.
Der Europäische Gerichtshof habe von ihm ein Mandat zur Vertretung des Klägers verlangt, sagte Rechtsanwalt Gernot Bloch. Trotz Gesprächen mit Holstein habe dieser ihm das Mandat jedoch nicht erteilt.
Es handele sich offensichtlich um ein Mißverständnis, so Bloch . Deshalb müsse er seine am 31. Juli eingereichte Beschwerde wieder zurückziehen. Er gehe aber davon aus, daß ihm ein anderer Reformgegner ein Mandat erteilen werde. dpa
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