: Kein niedersächsischer „Mehmet“
■ Scharfe Proteste gegen Abschiebung von 22jährigem
Hannover. Der Fall des vergangene Woche in die Türkei abgeschobenen 22jährigen Erkan Taylay ist nach Ansicht des Innenministeriums kein niedersächsischer „Fall Mehmet“. „Dieser Vergleich ist Polemik. Erkan ist kein Kind mehr“, sagte der Leiter des Ausländerreferats, Hans-Hermann Gutzmer, jetzt. Wohlfahrtsverbände und die Grünen hatten gegen die Abschiebung scharf protestiert.
„Die Ausweisung hat eine gewisse Härte. Aber die Gesetzeslage ist eindeutig“, erklärte Gutzmer weiter. Die deutschen Ausweis-ungsvorschriften führten zwangsläufig zu einer Regel-Ausweisung, wenn ein Ausländer eine Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren ohne Bewährung erhalte. „In den letzten Jahren hatten wir etwa ein Dutzend vergleichbarer Fälle.“
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte die Ausweisung Taylays, der kein Türkisch spricht, in letzter Instanz bestätigt. „Erkan hat das Unrecht seiner Taten nie eingesehen, und es besteht große Rückfallgefahr“, hieß es dazu aus dem Ministerium. Der Vorwurf, das Gericht habe positive Ansätze wie den nachgemachten Hauptschulabschluß nicht gewürdigt, gehe ins Leere. Auch vom geplanten neuen Einbürgerungsgesetz würde er nicht profitieren: „Die erleichterte Einbürgerung setzt Straffreiheit voraus“, so Gutzmer. dpa
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