: Kein eigenes Telefon für Betriebsrat
Kassel (ap) - In einem Prozeß gegen die BRD hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden, daß der Betriebsrat nicht verlangen kann, auf Kosten des Arbeitgebers einen eigenen Telefonamtsanschluß zu bekommen. Beim Bundesarbeitsgericht blieb damit in letzter Instanz die Klage der deutschen Betriebsvertretung bei einem amerikanischen Armeedepot erfolglos, die einen eigenen Amtsanschluß haben wollte (BAG AZ 7 ABR 38/87).
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