: Kein Zwangsrausschmiß
■ Fachhochschule will Studienplatz bei Urlaubssemestern jetzt doch garantieren
Eine Studienplatzgarantie für Studierende, die im Grundstudium eine Auszeit nehmen müssen, will die Fachhochschule Hamburg neu in ihre Immatrikulationsordnung festschreiben. Denn seit dem Sommersemester 1996 sollen sich StudentInnen, die in den ersten vier bis fünf Semestern krank oder schwanger werden, die Zivil- oder Wehrdienst leisten müssen, nicht mehr beurlauben lassen können. Vielmehr sollten sie ihren Studienplatz aufgeben müssen.
Dabei hatte das StudentInnen-Sekretariat in einem Rundschreiben versprochen, beim späteren Wiedereinstieg sei der Studienplatz garantiert, und berief sich dabei auf eine Härtefallregelung. Nach Protesten und einer Veröffentlichung in der taz stellte die FH-Verwaltung schließlich fest, daß sie diese Zusage laut Immatrikulationsverordnung gar nicht geben kann. Diese wolle man deshalb ändern, erklärte jetzt der leitende Verwaltungsbeamte der FH, Heinrich Göring.
Darüber hinaus sei aber eine Beurlaubung vom Studium für sozial benachteiligte Studierende nicht in jedem Falle besser als eine Exmatrikulation. Wer vom Studium beurlaubt sei, müsse trotzdem den vollen Semesterbeitrag zahlen und bekäme kein BAföG. Auch haben Studierende grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe, weil sie BAföG-berechtigt sind, auch wenn sie in der Praxis gar keines bekommen. Nur Studierende mit Kindern können für die Kosten der Kindererziehung Sozialhilfe erhalten.
Weil sie schließlich auch rare Studienplätze belegten, sollten sich die Studierenden besser exmatrikulieren lassen, anstatt eingeschrieben zu bleiben. Letzteres wäre allerdings auch möglich, weil es eine Zwangsexmatrikulation nicht gibt, wie der Leitende Verwaltungsbeamte dann auch noch verrät. paf
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