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Archiv-Artikel

Kein Zwang zum Gentest

ARBEITSRECHT Mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative will die GAL jetzt auch den öffentlichen Dienst vor genetischer Diskriminierung schützen

Geht es nach der GAL, müssen sich die Hamburger Beamten keine Sorgen machen, dass ihr Arbeitgeber ihnen einen Gentest abverlangt. Heute wird die Fraktion einen Gesetzentwurf zum „Schutz vor genetischen Diskriminierungen in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen“ in die Bürgerschaft einbringen.

Damit könnte eine Lücke geschlossen werden, die das entsprechende Bundesgesetz hinterlassen hat. Das sieht vor, dass genetische Untersuchungen nur mit Einwilligung der zu untersuchenden Person und nur von Ärzten vorgenommen werden dürfen. Erlauben diese Tests eine Voraussage über die Gesundheit der jeweiligen Person oder eines ungeborenen Kindes, ist nun eine Beratung vor und nach der Untersuchung zwingend vorgeschrieben. Beamte und Richter der Länder sind im Bundesgesetz, das im Februar nächsten Jahres in Kraft treten wird, jedoch ausgeklammert.

Man dürfe nicht ins Beamtenrecht eingreifen: So argumentierte die SPD, als sie das Gesetz noch zu Zeiten der rot-grünen Regierung aushandelte. Man könne sehr wohl, hielten die Grünen dagegen – dann lag die Sache nach der Ankündigung von Neuwahlen auf Eis. Ein Anlass für die Gesetzesinitiative war ausgerechnet der Fall einer Lehrerin in Hessen gewesen, die man mit Verweis auf eine mögliche Erbkrankheit nur bei Vorlage eines Gentests verbeamten wollte.

Nun bessern einige Bundesländer nach: neben Hamburg haben die Grünen auch in Bremen und Hessen einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. In Hamburg hat er gute Chancen: Das Vorhaben „stünde nicht auf der Tagesordnung, wenn es nicht mit der CDU abgestimmt wäre“, sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der GAL, Linda Heitmann. FRIEDERIKE GRÄFF