: Kein Wintergarten
■ Sozialamt muß höhere Miete nicht zahlen
Kein Wintergarten
Sozialamt muß höhere Miete nicht zahlen
Das Sozialamt muß einer dreiköpfigen Familie nicht 1 200 Mark Miete für eine 89 Quadratmeter große Drei-Zimmer-Wohnung mit Wintergarten bezahlen. So lautet eine am Freitag veröffentlichte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen. Es hatte über die Klage eines Sozialhilfeempfängers zu entscheiden, der mit Frau und Tochter aus einer Sozialwohnung in Dransfeld nach Göttingen gezogen war.
Die Behörden sträubten sich. Zu recht, wie das Gericht entschied, da der Mann „ohne triftigen Grund“ in Dransfeld ausgezogen sei. dpa
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 360 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen