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Kein Windradwildwuchs

■ Baugesetz wird nicht geändert

Kiel/Bonn (taz) – Das Baugesetz bleibt zunächst, wie es ist: Die Aufstellung von Windmühlen wird nicht erleichtert. Darauf hat sich gestern der Vermittlungsausschuß in Bonn geeinigt, wie der schleswig-holsteinische Bundesratsminister Gerd Walter mitteilte. Sein Kommentar: „Nach diesem Erfolg kann die Küste aufatmen. Die Gefahr eines Wildwuchses beim Ausbau der Windenergie ist gebannt.“

Die Gesetzesänderung sah vor, daß Windkraftanlagen im Außenbereich von Gemeinden, für die es keinen Bebauungsplan gibt, bevorzugt genehmigt werden sollten. Landesregierung und die Kreise an der Westküste hatten einen unkontrollierten Bau von Windrädern befürchtet. Verheerende Folgen für den Fremdenverkehr waren prognostiziert worden, wenn die Küste mit weißen Stromspargeln gespickt einem Industriepark gleiche. Außerdem monierten die Kritiker, daß die Gesetzesänderung im Eiltempo verabschiedet worden war, ohne die betroffenen Verbände und Institutionen anzuhören.

Nach Angaben von Walter soll jetzt eine durchdachte Baugesetzänderung zur Windenergieförderung erfolgen. Die Landesregierung wolle an ihrem ehrgeizigen Ziel festhalten, bis zum Jahre 2010 ein Viertel des Stromverbrauches durch Wind zu erzeugen. Kersten Kampe

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