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Kein Verfahren gegen Hackethal

Traunstein (dpa) - Der umstrittene Mediziner Prof. Julius Hackethal muß sich nicht vor Gericht wegen des Verdachts der Tötung auf Verlangen verantworten. Die 2. Strafkammer des Landgerichts Traunstein lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Arzt und drei weitere Personen, unter ihnen der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Hans Henning Atrott (Augsburg), ab. Die Staatsanwaltschaft hatte Hackethal zur Last gelegt, am 18. April 1984 in einer Privatklinik am Chiemsee als Chefarzt der an unheilbarem Gesichtskrebs leidenden Patientin Hermy Eckert (69) Zyankali auf deren ausdrückliches und ernsthaftes Verlangen indirekt verabreicht zu haben.

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