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Kein Strafporto – nur der Postpapierkorb

betr.: „Bitte keine Post von Dr. Frey und der DVU einwerfen“

Der Vorschlag, DVU- und andere Postwurfsendungen kostenpflichtig an den Absender zurückzuschicken, zieht nicht – leider: Postwurfsendungen, die nicht zustellbar sind oder deren Annahme verweigert wird, landen bei der Post im Papierkorb. Bei Sendungen, deren Annahme verweigert wird und die an den Absender zurückgehen, gilt das Entgelt, so es korrekt entrichtet wurde, für Hin- und Rückreise. Richard Kelber, Dortmund

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