■ Verpackung: Kein Steuerurteil
Kassel (AP) – Die von der Stadt Kassel als einziger deutscher Kommune erhobene Steuer für Einweggeschirr steht nun auf dem Prüfstand des Bundesverwaltungsgerichts. Der hessische Verwaltungsgerichtshof verwies gestern die Klage von zwei Fast-food- Gaststätten und zwei Automatenbetreibern an die obersten Richter in Berlin. Seit dem 1.Juli ist die Kasseler Abgabenregelung in Kraft.
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