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Kein Startrecht für Krabbe & Co.

■ Amtsgericht Neubrandenburg weist Sprinterinnen ab

Neubrandenburg (dpa) – Katrin Krabbe und Co. bleiben von den Hallen-Landesmeisterschaften der Leichtathleten in Mecklenburg- Vorpommern am 22. Januar in Rostock ausgeschlossen. Das Amtsgericht Neubrandenburg lehnte einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab. Der Heimatverein SC Neubrandenburg muß die vom Leichtathletik-Weltverband (IAAF) gesperrten Athletinnen Katrin Krabbe, Grit Breuer und Manuela Derr nicht für diesen Wettkampf melden.

Mit dieser Entscheidung hat sich für das Trio die gesamte Hallen-Saison erledigt. Damit haben sie keine Chance mehr, sich für die Norddeutschen oder die Deutschen Meisterschaften am 25. und 26. Februar in Dortmund zu qualifizieren. Zugleich dürfte dieser Beschluß auch richtungweisend für die Sommersaison sein. Ralf Neumann, der Rechtsbeistand des SC Neubrandenburg, geht davon aus, daß den drei Sprinterinnen auch in diesen Fällen keine einstweilige Verfügung das Startrecht erwirken könne.

„In dieser Sache kann nur noch der Gang vor ein ordentliches Gericht etwas bringen, in dem versucht wird, die Sperre der IAAF als rechtswidrig erklären zu lassen“, meinte Neumann. Damit könnten dann auch mögliche Schadenersatzforderungen gegenüber der IAAF gestellt werden. Das Neubrandenburger Amtsgericht habe moniert, daß die Meldung der drei Sprinterinnen von Trainer Springstein „bei der Brisanz erst so spät“ abgegeben worden sei.

Neumann wies die Anschuldigungen von Vater Peter Krabbe entschieden zurück, der dem SC Neubrandenburg Kadavergehorsam bzw. Absprachen mit dem DLV vorgeworfen hatten. „Wir haben uns die Entscheidung, die Mädchen nicht zu melden, keineswegs leicht gemacht. Dabei mußten wir auch die Interessen der 60 anderen Athleten berücksichtigen. Oder wir hätten ihnen wegen der Sanktionen durch die IAAF sagen müssen: Bleibt zu Hause.“

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