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Kein Schutz vor Folter

■ Neues Strafprozeßrecht in der Türkei

Ankara (IPS) – Mit der überfälligen Novellierung der Strafprozeßordnung löste die Türkei letzte Woche ein Versprechen gegenüber der Europäischen Gemeinschaft ein, ihre Gesetze westlichen Menschenrechtsstandards anzupassen.

Tatsächlich bleibt fast alles beim alten, kritisieren türkische Menschenrechtsaktivisten: Folter und Polizeiübergriffen seien weiter Tür und Tor geöffnet.

Im einzelnen darf die Polizeihaft bei „gewöhnlichen Verbrechen“ nurmehr 24 Stunden und in Fällen des „individuellen Terrorismus“ 48 Stunden dauern. Ist der mutmaßliche Terrorismus aber „organisiert“, dürfen die Polizeibehörden immerhin schon 15 Tage auf eigene Faust ermitteln.

Daß gerade die „Politischen“ mit dem größten Folterrisiko vom neuen Gesetz nicht geschützt werden, wird von Menschenrechtsgruppen scharf kritisiert. „Die Novelle läßt genügend Raum für die Mißhandlung und Folter von Kurden und politischen Aktivisten und von allen, die wegen ihrer politischen Überzeugung festgenommen wurden“, sagt Ercan Kanar, Anwalt und Vizevorsitzender der türkischen Menschenrechtsvereinigung.

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