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in kürze SÄUMIGE ZAHLERKein Schufa-Eintrag

Säumige Zahler dürfen nicht ohne weiteres mit einem Negativ-Eintrag der Schufa „gebrandmarkt“ werden. Das Landgericht in Düsseldorf verpflichtete die Schufa, den Eintrag einer strittigen Summe aus einer Mobilfunk-Rechnung zu löschen (Az.: 12 O 392/01). (dpa)

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