: Kein Schmerzensgeld für Mehringhof
Das Kammergericht hat am Freitag eine Berufungsklage des Mehringhofs gegen Innensenator Kewenig abgewiesen. Die Urteilsbegründung war noch nicht bekannt. In dem Fall geht es um 10.000 Mark Schmerzensgeld, Unterlassung und Widerruf einer Aussage von Kewenig. Der Senator hatte den Mehringhof unter anderem mit einem Rundfunkinterview in Zusammenhang mit der Volkszählung als „Veranstaltungs- und Kommunikationszentrum vor allem für Linke Gruppen und für das terroristische Umfeld“ bezeichnet.
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