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Kein „Schienenbonus“

In einer bislang unveröffentlichten Untersuchung kommt das Berliner Umweltbundesamt (UBA) zu dem Ergebnis, daß für den Transrapid der sogenannte Schienenbonus von fünf Dezibel, der für den Schallschutz an Bahnstrecken gilt, nicht vertretbar ist. Dies habe das Amt bei Laborstudien für Geschwindigkeiten von mehr als 300 km/h festgestellt. Nach dem Ergebnis des UBA-Gutachtens muß der Streifen entlang der knapp 300 Kilometer langen Transrapid-Strecke, in dem die AnwohnerInnen Anspruch auf Lärmschutz haben, ungefähr doppelt so groß ausfallen wie geplant. Der Schienenbonus sieht vor, daß an Bahnstrecken bei Berechnung der Lärmschutzgrenzwerte fünf Dezibel abgezogen werden dürfen, da Lärm an Schienenwegen im Vergleich zum Straßenlärm nach offizieller Festlegung als weniger störend empfunden wird.

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