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■ BenettonKein Schadenersatz

Kassel (AP) – Das Textilunternehmen Benetton muß wegen seiner von vielen als schockierend empfundenen Werbung keinen Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht Kassel wies gestern die Berufung eines Benetton- Händlers zurück. Er hatte von Benetton gelieferte Waren nicht bezahlt und statt dessen Schadenersatz verlangt, da ihm die Schockwerbung erhebliche Gewinneinbußen bereitet habe.

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