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Kein Rausschmiß

Keine Entscheidung im Räumungsverfahren gegen die MieterInnengemeinschaft des Eckhauses Haynstraße/Hegestraße in Eppen-dorf. Die Eigenbedarfsklage gegen das über 25 Jahre alte Wohnprojekt scheiterte gestern vor dem Hamburger Amtsgericht an einem Formfehler: Der Anwältin der KlägerInnen fehlte eine Prozeßvollmacht. Ob die Klage deshalb als von vornherein unzulässig oder unbegründet abgelehnt wird, wird das Gericht erst am 7. November entscheiden. Drei WohnungsbesitzerInnen wollen in dem Verfahren „Eigenbedarf“ an dem Wohnungseigentum nachweisen und so die 53 Mitglieder aus Hamburgs ältestem Wohnprojekt auf die Straße setzen.

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