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Kein Paß für Revanchisten

■ Gericht: Rechtsradikalen Deutschen darf Reise nach Polen untersagt werden

Mannheim (AP) – Wer seine Polen-Aufenthalte für rechtsradikale Propaganda nutzt und dadurch die auswärtigen Belange der Bundesrepublik beeinträchtigt, dem dürfen die Paßbehörden die Ausreise in dieses Land verweigern. Das entschied der baden- württemberigsche Verwaltungsgerichtshof in einem gestern in Mannheim veröffentlichten Beschluß. In dem Verfahren ging es um einen ehemaligen NPD-Mann, der auf mehreren Polen-Reisen als Schriftleiter des Schlesien-Reports durch besonders dreiste revanchistische Aktivitäten aufgefallen war.

Die polnischen Behörden hatten den Mann deshalb bereits ausgewiesen, die Presse hatte über die Ausfälle des Mannes berichtet. 1994 stellte ihm die Konstanzer Paßbehörde sein Reisedokument nur mit dem Zusatz aus, daß es nicht für Auslandsreisen nach Polen gültig sei. Nach dem Paßgesetz kann ein Reisedokument versagt oder nur mit Einschränkungen erteilt werden, wenn „Tatsachen die Annahme begründen, der Paßbewerber gefährde die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland“. Der Mann habe „bei seiner journalistischen Tätigkeit für den Schlesien-Report rechtsradikale, nationalistische Zielsetzungen verfolgt, die auf polnischer Seite als Angriffe auf die polnische Integrität und Souveränität verstanden“ worden seien. Für den Schlesien-Report war zum Beispiel der deutsch-polnische Vertrag von 1990 „Verrat“; er trat dafür ein, daß in den „besetzten Ostgebieten die Eigentumsrechte der vertriebenen deutschen Staatsangehörigen zu wahren oder wiederherzustellen“ seien.

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