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Kein Mordverdacht gegen Hoffmann

Frankfurt (ap) — Nach fast zwei Jahren Verhandlungsdauer im Frankfurter Startbahnprozeß kann der Vorwurf des Mordes gegen den 28 Jahre alten Frank Hoffmann nicht mehr aufrechterhalten werden. Wie ein Sprecher des Frankfurter Oberlandgerichtes am Feitag mitteilte, muß der Angeklagte gleichwohl in Untersuchungshaft bleiben, da er nach wie vor als Mitglied einer terroristischen Vereinigung dringend tatverdächtig ist.

Laut Anklage der Bundesanwaltschaft sollte Hoffmann gemeinsam mit dem 33 Jahre alten Andreas Eichler am 2. November 1987 während einer Demonstration an der Startbahn West mit insgesamt vierzehn Schüssen zwei Polizeibeamte getötet haben. In dem Prozeß waren in den vergangenen Wochen jedoch wiederholt Zeugen aufgetreten, die berichtet hatten, daß der Angeklagte damals weder geschossen noch eine Waffe bei sich getragen habe. Er sei an der Hand verletzt gewesen und habe sich während der Demonstration im Hintergrund gehalten.

Frank Hoffmann sitzt mittlerweile seit zwei Jahren und zehn Monaten in Haft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, daß er im Rahmen einer terroristischen Vereinigung von Atomkraftgegnern, die nach dem Reaktorunglück von Tschernobyl im Rhein-Main-Gebiet aus Protest zahlreiche Strommasten umsägten, eine der führenden Figuren gewesen sei.

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