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Kein Mindestlohn

■ Niedriglöhne auf den Baustellen weiter erlaubt

Bonn (dpa) – Die Festlegung von Mindestlöhnen auf deutschen Baustellen ist vorerst gescheitert. Erwartungsgemäß stimmten gestern die drei Arbeitgebervertreter im zuständigen Tarifausschuß beim Bundesarbeitsministerium gegen die Allgemeinverbindlichkeit eines Mindestlohns von 18 Mark (im Osten 17 Mark). Der von den Tarifparteien zuvor ausgehandelte Mindestlohn läge erheblich über den untersten Lohngruppen anderer Branchen, hieß es. Das Lohnlimit sollte hiesige Bauarbeiter vor der ausländischen Billigkonkurrenz schützen.

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