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GerichtsurteilKein Markenschutz für Cola-Flaschen

| Eine Coca-Cola-Flasche ohne Rillen hat nach einem Urteil des EU-Gerichts keinen Anspruch auf Markenschutz. Das Gefäß aus Metall, Glas oder Plastik unterscheide sich zu wenig von anderen Flaschen auf dem Markt, befanden die Luxemburger Richter gestern. „Es handelt sich um eine Flasche wie die meisten auf dem Markt“, hieß es. Der Flasche fehle das, was eine Marke ausmacht: Unterscheidungskraft. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung des europäischen Markenamts in Alicante. (dpa)

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