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Kein Lottogewinn

■ Jurist wegen versuchten Betruges verurteilt Geklautes Geld eines Räubers betreut

Ein 47jähriger früherer Rechtsanwalt wurde gestern von einem Moabiter Schöffengericht wegen versuchten Betruges unter Einbeziehung anderer Verurteilungen zu insgesamt 20 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Der Jurist, der diese Woche seine Zulassung als Rechtsanwalt zurückgegeben hat, muß außerdem 25.000 Mark Geldbuße an Gemeinnützige Organisationen zahlen.

Der Angeklagte war im Jahr 1985 von einem Mandanten - dem international gesuchten und im August verhafteten Millionenräuber Hubert Barkholz - beauftragt worden, bei der Staatsanwaltschaft sichergestellte Gelder in Höhe von rund 650.000 Mark freizubekommen. Um die Freigabe des Geldes zu beschleunigen, hatten der Angeklagte und sein Mandant eine Fluchthelfergeschichte erfunden, für die Barkholz die Summe angeblich in Gewahrsam hatte. Der Jurist hatte seinerzeit 50.000 Mark für seine Dienste von Barkholz erhalten. Es sei makaber, sagte der Vorsitzende Richter, daß sich zwei Jahre nach dem Vorfall herausgestellt habe, daß das Geld aus der Beute eines sehr brutalen Raubüberfalls stamme. Damals jedoch seien die 650.000 Mark - sie waren bei Barkholz nach dem Überfall bei einer Zufallskontrolle durch eine Zivilstreife entdeckt worden - keiner Straftat zuzuordnen gewesen. In derartigen Fällen müsse die Staatsanwaltschaft demjenigen das Geld aushändigen, der es zuletzt in Gewahrsam hatte. Eventuell - wie hier - sogar dem Täter.

Zur Begründung des Urteils sagte der Vorsitzende Richter, der Rechtsanwalt habe aus einer prekären finanziellen Situation aber auch aus sattem Gewinnstreben eine Kumpanei mit Straftätern und eine böse Manipulation gegenüber den Ermittlungsbehörden begangen.

Der Jurist selbst hatte vorgetragen, er sei sich bewußt gewesen, daß Barkholz das Geld nicht etwa gespart oder im Lotto gewonnen habe. Er sei jedoch davon ausgegangen, es handele sich um einen Trickbetrug unter Gaunern oder ein Vermögensdelikt.

dpa/taz

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