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Kein Lohn bei Krankheit im Ausland

Kassel (AP) – Türkische Beschäftigte können von ihrem deutschen Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung verlangen, wenn sie sich im Heimaturlaub von einem Arzt krank schreiben lassen, davon aber die Krankenkasse nicht unterrichten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel gestern entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines türkischen Arbeiters ab, der sich in der Türkei zweimal hintereinander für jeweils drei Wochen hatte krankschreiben lassen, aber nur seinen Arbeitgeber informiert hatte. (AZ: 5 AZR 499/96)

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