Kein Land für Agrar-Investoren: Grüne fordern Gesetze
Ein Versicherungskonzern konnte in Brandenburg Ackerflächen erwerben, obwohl Gesetze das ausschließen sollen. Grüne fordern Konsequenzen.
Die taz hatte Mitte November berichtet, dass der weltgrößte Rückversicherungskonzern eine Firma mit rund 2.800 Hektar Acker erwarb, nachdem diese das gesetzliche Vorkaufsrecht für ortsansässige Landwirte ausgehebelt hatte. 2.263 Hektar davon liegen in Brandenburg. Getrieben auch durch branchenfremde Anleger haben sich seit 2007 die Verkaufswerte von landwirtschaftlich genutztem Land im Schnitt mehr als verdoppelt. Normale Bauern können in diesem Bieterkampf oft nicht mehr mithalten.
Nach dem taz-Bericht kam das Thema auch im Agrarausschuss des Brandenburger Landtags zur Sprache. Die Grünen stellten eine Anfrage an die Landesregierung. Die Partei wirft den brandenburgischen Behörden Versagen vor, weil sie den Deal genehmigt hatten.
Die rot-rote Koalition antwortete darauf, den Ämtern hätten keine Anhaltspunkte vorgelegen, dass die Flächen letztendlich bei der Münchener Rück landen sollten. Darüber hätten die Firmen oder ihr Notar die Genehmigungsbehörde informieren müssen, was sie aber nicht taten. Tatsächlich hatten KTG-Töchter das Land nicht direkt an die Münchener Rück verkauft, sondern erst an ein anderes Tochterunternehmen des Agrarkonzerns. Nur für dieses Geschäft war eine Genehmigung der Landwirtschaftsbehörde nötig. Erst danach kaufte der Versicherer die KTG-Tochter.
Auf die Frage, ob Gesetzesänderungen nötig seien, erklärte die Landesregierung, bereits jetzt könne unterbunden werden, dass „geltende Vorschriften gezielt umgangen werden“.
Wie konnte das passieren?
„Aber wie konnte dann der Fall KTG passieren?“, fragt Benjamin Raschke, landwirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Brandenburger Landtag. „Entweder reichen die Regelungen nicht aus, oder sie wurden nicht angewendet.“ Er verlangte: „Brandenburg muss endlich für einen geregelten Verwaltungsablauf sorgen und ein Agrarstrukturgesetz vorlegen, das den Erwerb von Land durch Kapitalinvestoren und die Konzentrierung in einer Hand begrenzt.“ Das könne zum Beispiel bei marktbeherrschender Stellung durch regionale Maximalgrenzen und eine Preisdeckelung geschehen.
Ostendorff forderte, dass künftig auch Verkäufe von Anteilen an Firmen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz geprüft werden müssen, wenn die Unternehmen Agrarflächen besitzen. Bisher verlangt das Gesetz für Verkäufe von solchen Anteilen keine amtliche Erlaubnis.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) kündigte Ende Dezember Konsequenzen an. Er wolle mit den Bundesländern darüber sprechen, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Umwandlung selbstständiger Höfe in Filialbetriebe oder die Übernahme durch überregionale Investoren verhindert werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Ungerechtigkeit in Deutschland
Her mit dem schönen Leben!
Neuer Generalsekretär
Stures Weiter-so bei der FDP
Verkauf von E-Autos
Die Antriebswende braucht mehr Schwung
Zuschuss zum Führerschein?
Wenn Freiheit vier Räder braucht
Liberale in der „D-Day“-Krise
Marco Buschmann folgt Djir-Sarai als FDP-Generalsekretär
Der Check
Verschärft Migration den Mangel an Fachkräften?