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Kein Land für AIDS–Kranke

■ Innenminister Zimmermann will AIDS–verdächtige Ausländer bereits an der Grenze abweisen lassen

Berlin (taz) - „Zum Schutze der Bevölkerung“ können nach Anweisung Bundesinnenminister Zimmermanns Ausländer, bei denen ein Verdacht auf AIDS besteht, an der Grenze abgewiesen werden. Die Rechtsgrundlage für die Maßnahme findet sich nach Ansicht des Ministeriums im Ausländergesetz. Hier, so vermuten Juristen, können der Minister bestenfalls die allgemeine Formel des Paragraphen 2, „wenn öffentliche Belange der Bundesrepublik (der Einreise) entgegenstehen“, entsprechend ausgelegt haben. „Bei Rock Hudson sei doch auch bekannt gewesen, daß er AIDS hatte“, so Innenministeriumssprecher Dr. Butz auf die Nachfrage, woran Beamte AIDS– Kranke beim Grenzübertritt erkennen sollten. „Dieser Schritt Zimmermanns weist in Richtung AIDS–Staat“, kommentiert das Vorstandsmitglied der Deutschen AIDS–Hilfe in Berlin, Karl–Georg Cruse, die diskriminierende Anweisung des CSU–Politikers. Fortsetzung auf Seite 2 „Ein deutscher Staat hinter Mauern und Stacheldraht sollte Anschauungsunterricht genug dafür sein, daß Zimmermann auf dem falschen Weg ist. Niemand kann von Grenzschutzbeamten verlangen, daß sie AIDS–Kranke ausfindig machen.“ Der Schutz vor Infektion, so Cruse, liege nicht in der Drangsalierung der Kranken, sondern in der eigenverantwortlichen Vorbeugung der Gesunden. Zwei Bundesbürger, die mit den AIDS–Erreger infiziert sind, sollen demnächst aus Indien ausgewiesen werden. Das Paar war wegen Drogenmißbrauchs in Goa festgenommen worden. Eine Zeitung in Goa berichtete, die Frau habe Papiere eines deutschen Krankenhauses bei sich getragen, in denen eine HIV–Infektion vermerkt sei. K.K.

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