: Kein Faschist, nur Volksverhetzer
LEER taz ■ Das Landgericht Aurich hat in einer Berufungsverhandlung gegen den Leeraner Lokalpolitiker Gerd Koch (Wählervereinigung) ein milderes Urteil gefällt als zuvor das Amtsgericht. Wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilte das Landgericht Koch zu fünf Monaten Gefängnis auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro. Das Amtsgericht hatte Koch zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Das Landgericht distanzierte sich von den Äußerungen Kochs, attestierte ihm aber, er sei nicht faschistoid. Koch wurde bundesweit bekannt mit Äußerungen wie „die Juden seien Abzocker“. Einem Behinderten hatte er die „Endlösung“ gewünscht.