: Kein Delikt auf Bewährung
Initiative für Strafverschärfung bei Missbrauch angekündigt
Nach dem Missbrauchsskandal von Münster kommen Maßnahmen zur Strafverschärfung in Fahrt. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kündigte eine Bundesratsinitiative dazu an. Mecklenburg-Vorpommern werde „einen Antrag beim nächsten Bundesrat einbringen“, sagte sie der Bild am Sonntag. Jeder Missbrauch müsse grundsätzlich als Verbrechen geahndet werden. Damit würde die Mindeststrafe ein Jahr Haft betragen.
„Auch bei Kinderpornografie muss ein höheres Strafmaß als bisher gelten“, betonte Schwesig, „denn hinter den Bildern und Videos steht reale und brutale Gewalt gegen ein Kind.“ Schwesig forderte weniger Bewährungsstrafen und mehr Sicherheit vor Wiederholungstätern. „Es kann nicht sein, dass es immer wieder Täter gibt, die bereits wegen Kindesmissbrauch vorbestraft sind und dann erneut ein Kind Opfer wird“, sagte sie.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat bereits ihre bisherige ablehnende Position gegen eine Strafrechtsverschärfung aufgegeben und erklärt, auch Fälle, die nicht mit körperlicher sexueller Gewalt und Misshandlungen einhergehen, müssten als Verbrechen eingestuft werden. Sie gab damit dem Druck von Unionspolitikern nach. Ihr Ministerium kündigte einen Entwurf an.
Die Fach- und Beratungsstelle Zartbitter erhofft sich von einer Strafrechtsverschärfung eine starke Wirkung. Sie sei „absolut erleichtert“, dass diese Form der sexuellen Gewalt nicht länger nur als Vergehen, sondern als Verbrechen bewertet werden solle, sagte die Geschäftsführerin der Beratungsstelle in Köln, Ursula Enders. Insbesondere die Verbreitung kinderpornografischen Materials unter Schülern kann ihrer Einschätzung nach eingedämmt werden, aber auch erwachsene Täter würden bei einer Strafrechtsverschärfung deutliche Konsequenzen spüren. (epd)
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