: Kein „Datenschutz für Täter“
Hannover. Niedersachsens Innenminister Gerhard Glogowski (SPD) hat eine Bundesratsinitiative für eine Verlängerung der Fristen zur Vernichtung der Akten bei Sexualverbrechen an Kindern in Aussicht gestellt. Die Diskussion war im Fall der ermordeten Kim aus Varel ausgelöst worden, nachdem die Akte über die Vorstrafe des Täters wegen Totschlags an einem Mädchen 1990 vernichtet worden war.
Bei den Regelungen zur Aufbewahrung von Polizeiakten und bei denen des Bundeszentralregisters in Berlin gebe es im Grundsatz „keinen Handlungsbedarf“, sagte dagegen Bayerns Justizminister Hermann Leeb (CSU). Die Polizeigesetze schrieben keineswegs vor, die Akten nach fünf oder zehn Jahren zu vernichten. „Die Polizei kann vielmehr die Daten so lange speichern, wie es für die Aufgabenerfüllung notwendig ist“, erklärte Leeb. Es gebe keinen „Datenschutz für Täter“. dpa
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