■ Bildung: Kein Bildungsurlaub
Kassel (AP) – Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub für Gewerkschaftsseminare, die nicht für jedermann zugänglich sind. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. Die Richter wiesen damit in letzter Instanz die Klage des DGB für eine Frau aus Iserlohn ab, die an einem zweiwöchigen Seminar der IG Druck und Papier teilgenommen und für den Arbeitsausfall vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung verlangt hatte. Der Arbeitgeber gewährte der Frau dagegen für die Dauer des Seminars nur unbezahlten Urlaub. (Az: 9 AZR 9/92)
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