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in kürze STÜTZEEMPFÄNGERKein Bargeld für Möbel

Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch auf Bargeld zur Anschaffung von Möbeln. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Eine Sozialhilfeempfängerin hatte Geld für ein neues Lattenrost beantragt, war aber vom Amt mit einem Bezugsschein an ein Gebrauchtmöbellager verwiesen worden. (dpa)

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