in kürze STÜTZEEMPFÄNGER: Kein Bargeld für Möbel
Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch auf Bargeld zur Anschaffung von Möbeln. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Eine Sozialhilfeempfängerin hatte Geld für ein neues Lattenrost beantragt, war aber vom Amt mit einem Bezugsschein an ein Gebrauchtmöbellager verwiesen worden. (dpa)
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