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Kein Baggerschlamm in die Lübecker Bucht

Schleswig/Lübeck (taz) - Das Verwaltungsgericht Schleswig hat dem Kieler Umweltminister Berndt Heydemann eine empfindliche Schlappe beigebracht. Rund 400.000 Kubikmeter Baggergut, die beim Ausbau des Lübecker Fährhafens anfallen, dürfen vorerst nicht in die Lübecker Bucht gekippt werden. Heydemann hatte die Verklappung im Januar trotz eingestandener ökologischer Bedenken genehmigt. Die Bäder -Gemeinden Timmendorfer Strand und Scharbeutz hatten dagegen geklagt. Das Verwaltungsgericht maß den Klagen aufschiebende Wirkung zu. Gegen die Verklappung der Erdmasse laufen auch UmweltschützerInnen Sturm. Am Mittwoch hatten mehr als 5.000 Menschen eine 13 Kilometer lange Menschenkette entlang der Lübecker Bucht gebildet. Ihr Protest wird vom Landrat des Kreises Ostholstein und von Fischerei- und Strandkorbvermietervereinen unterstützt. Jetzt muß Umweltminister Heydemann entscheiden, ob er den Sofortvollzug seiner Verklappungserlaubnis anordnet. Dann müßte vor Gericht weiterverhandelt werden.

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