: Kein Bafög für geduldete Bosnier
Koblenz (dpa) – Bosnische Flüchtlinge, die in Deutschland nur geduldet sind, haben keinen Anspruch auf Bafög. Dies entschied gestern das Verwaltungsgericht Koblenz. Das Gericht lehnte damit den Antrag einer Studentin aus Bosnien ab, ihre Hochschule zur Zahlung von Bafög zu verpflichten. Das Gesetz sehe nur einen Anspruch auf Bafög für Personen vor, die als Asylberechtigte anerkannt sind. (Az.: 5 L 2701/97).
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