: Kein Asyl für russischen Deserteur
HildesheimEin russischer Armee-Offizier, der Anfang Januar wegen der Kämpfe in Tschetschenien desertiert war, soll kein Asyl in der Bundesrepublik erhalten. Das Bundesamt für die Anerkennung von Flüchltingen habe den Asylantrag des Mannes als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, teilte der Niedersächsische Flüchtlingsrat mit. Eine Bestrafung für Fahnenflucht stelle keine politische Verfolgung dar, lautet die Begründung der Behörde. Über eine Beschwerde will das Hildesheimer Verwaltungsgericht am 17.Mai entscheiden. Leutnant Ibrahim Dschangulow, der selbst aus Tschetschenien stammt, sollte auf dem Luftwaffenflugplatz Stawropol russische Bomber für einen Kampfeinsatz abfertigen. Weil er sich nicht an dem Krieg beteiligen wollte, desertierte er am 3.Januar. Nach russischem Recht kann Desertion mit dem Tode bestraft werden. epd
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