: Kein Arbeitslosengeld bei Familienarbeit
Kassel (ap) - Beschäftigungslose Arbeitnehmer sind nicht als arbeitslos anzusehen und können mithin auch keine Geldleistungen vom Arbeitsamt verlangen, wenn sie selbständig tätig sind oder als mithelfende Familienangehörige arbeiten. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel gilt dies im Einzelfall jedoch nicht, wenn es sich lediglich um eine freiwillige und ohne jede Verpflichtung ausgeübte geringfügige Arbeitsleistung handelt, die jederzeit eingeschränkt oder ganz abgebrochen werden kann. In diesen Fällen ist nach der höchstrichterlichen Feststellung noch keine Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger gegeben, durch die der Anspruch auf Geldleistungen des Arbeitamtes ausgeschlossen wird.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen