: Kein Anspruch auf Kabelanschluß
Koblenz (dpa) - Das Grundrecht der Informationsfreiheit deckt nicht den Anspruch eines Mieters auf einen eigenen Kabelanschluß - so ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz. Der verfassungsrechtlich geschützte Anspruch, ungehindert jede allgemein zugängliche Informationsquelle nutzen zu können, sei erfüllt, wenn sich der Bürger entweder an einer sogenannten Teilnehmergemeinschaft beteiligen könne oder die Post ihm den Kabelanschluß über eine private Kabel-Service -Gesellschaft anbiete. (Aktz.: 6 A 33/88).
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