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Kein Anspruch auf Asyl?

Bayern will das Grundrecht auf Asyl erheblich abschwächen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative beschloß die Landesregierung gestern. Danach soll das Asylrecht im Grundgesetz nicht mehr als einzuklagendes Grundrecht fortbestehen. Statt des Gerichtsweges (nach Ablehnung eines Asylantrages) dürften sich Asylbewerber dann nur noch an einen Beschwerdeausschuß wenden.