: „Kein Anfangsverdacht“
■ Karlsruhe ermittelt nicht gegen Murat K.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sieht keinen Grund für Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Taliban-Kämpfer aus Bremen. Die Akten hätten keinen Anfangsverdacht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung ergeben, sagte ein Sprecher der Behörde. Die Bremer Behörde hatte seit Herbst 2001 gegen den 19-Jährigen und andere wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Ende Januar 2002 war das Verfahren mit der Bitte um Prüfung an Karlsruhe übergeben worden.
Murat K. war Anfang Oktober 2001 von Frankfurt nach Pakistan geflogen. Im Zuge des Afghanistan- Kriegs hatte das US-Militär den 19-Jährigen nach Recherchen des Spiegel festgenommen. Er sollte als mutmaßlicher Taliban-Kämpfer von Afghanistan in das Internierungslager Guantanamo auf Kuba gebracht werden.
Dem Magazin zufolge hatte er vor seiner Abreise Familienangehörigen gesagt, er wolle in Pakistan verschiedene Koranschulen besuchen. Die Bremer Staatsanwaltschaft war auf ihn aufmerksam geworden, weil er sich auf dem Frankfurter Flughafen in Begleitung eines Mannes befand, über den Verwandte aussagten, er wolle sich den Taliban-Kämpfern anschließen. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. Am Verdacht der Amerikaner gegen Murat K.und seiner Inhaftierung ändert die Entscheidung der Bundesanwaltschaft nichts. AP/taz
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